Reaktion der Bundesregierung
Am 29.09.2023 erhielten wir die Antwort der Bundesregierung auf unseren Offenen Brief:
Sehr geehrte Frau Brüggemann, sehr geehrter Herr Hänsch,
sehr geehrte Mitglieder der CDU Soest,
haben Sie herzlichen Dank für Ihren Brief und die darin aufgeführten Anregungen.
Wir als Fortschrittskoalition setzen uns dafür ein, dass komplizierte System der Duldungstatbestände zu ordnen und neue Chancen für Menschen zu schaffen, die bereits ein Teil unserer Gesellschaft geworden sind.
Insgesamt wendet der Bund im Jahr 26,65 Mrd. EUR für Geflüchtete auf (u.a. Fluchtursachenbekämpfung, Integrationsleistungen, Registrierung im Asylverfahren). Davon sind 12,29 Mrd. EUR zur Entlastung von Ländern und Kommunen vorgesehen. Direkt gehen 2,82 Mrd. EUR an direkten finanziellen Hilfen an die Kommunen sowie indirekt 9,47 Mrd. EUR durch Sozialtransferleistungen an Geflüchtete u.a. aus der Ukraine durch den sog. Rechtskreiswechsel.
Es muss sichergestellt werden, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Gelder schnell und wirkungsvoll da ankommen, wo sie wirklich gebraucht werden, nämlich in den Kommunen.
Außerdem hat der Bund zur Unterstützung der Kommunen bereits 329 Objekte mit etwa 68.000 Unterbringungsplätzen zur Verfügung gestellt. Des Weiteren wird mit Hochdruck nach freien Flächen gesucht, die man belegen könnte.
Als Fraktion der Freien Demokraten im Bundestag fordern wir zusätzlich, alle gesetzgeberischen Möglichkeiten im Bereich der Rückführungen verfassungsfest auszuschöpfen. Das ist auch geboten, denn angesichts der hohen Asylantragszahlen und der enormen Belastung für die Kommunen bei der Unterbringung von Schutzsuchenden müssen Bund und Länder ihre Bemühungen intensivieren, den Aufenthalt von Menschen ohne Bleiberecht zu beenden.
Mit den Gesetzen zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts und zur Beschleunigung der Asylverfahren und Asylklageverfahren haben wir als Bundesregierung im letzten Jahr bereits wichtige Veränderungen auf den Weg gebracht. Enthalten waren hier auch Erleichterungen bei der Abschiebung von Straftätern und eine einheitliche Regelung der Ausweisungsgründe für Asylberechtigte, GFK-Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte. Das sind erste gute Schritte, auf die weitere folgen müssen, um den im Koalitionsvertrag verabredeten Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik umfassend umzusetzen: Irreguläre Migration reduzieren und reguläre Migration ermöglichen.
Ich habe mich über unseren Austausch sehr gefreut. Es sei mir dennoch erlaubt darauf hinzuweisen, dass die Federführung in Fragen der Migration bei der Bundesministerin des Innern liegt und sich einige Ihrer Belange im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung Nordrhein-Westfalen aus CDU und Grünen bewegen.
Mit besten Grüßen
Dr. Marco Buschmann MdB